Bettensteuer und Kurtaxe

Bettensteuer und Kurtaxe

Die Erhebung einer Kurtaxe ist in anerkannten Kur- und Erholungsorten üblich, während die Einführung einer Bettensteuer in deutschen Großstädten auf Widerstand stößt.

Tatsächlich bestehen zwischen beiden Steuerarten zahlreiche Unterschiede, von welchen das an den Status eines Kur- oder Erholungsortes gebundene Recht zur Erhebung der Kurtaxe am auffälligsten ist. Fahrer von Wohnmobilen sind von der Kurtaxe ebenso wie Hotelurlauber betroffen, bei der Bettensteuer in Großstädten gelten für den Urlaub im eigenen mobilen Bett oftmals abweichende Bedingungen.

Bettensteuer und Kurtaxe

Die Kurtaxe dient der Finanzierung der Kureinrichtung. Sofern eine solche erhoben wird, ist der Zugang zu Erholungseinrichtungen wie dem Kurpark und dem Strand für Inhaber einer Kurkarte zugleich frei. In einigen Orten gilt die Kurkarte zugleich als Fahrausweis für alle oder ausgewählte Linien des öffentlichen Personennahverkehrs. Zudem bieten die meisten eine Kurtaxe erhebenden Ortschaften Urlaubern kostenlose Kurkonzerte und Lesehallen an.

Selbst öffentliche Toiletten werden über die Kurtaxe finanziert, so dass deren Nutzung für Kurgäste frei ist. Großstädte planen hingegen bei der Einführung der Bettensteuer überwiegend keine besonderen Vergünstigungen für Karteninhaber. Alleine aus diesem Grund stößt die Bettensteuer auf wenig Akzeptanz. Die Kurtaxe bezahlen hingegen oftmals von dieser eigentlich befreite Einwohner freiwillig, damit sie die zahlreichen Kureinrichtungen ebenfalls unentgeltlich nutzen können.

Inseln haben es beim Kassieren einfach

Am einfachsten kassieren lässt sich die Kurtaxe, wenn eine Insel nur mit dem Schiff oder dem Flugzeug erreichbar ist. In diesem Fall überprüft die Reederei bei der Rückfahrt, ob die Kurtaxe bezahlt wurde und kassiert anderenfalls den fälligen Betrag nachträglich im Auftrag der Gemeinde ein.

Die Urlauber erhalten ihre Gästekarte, wie die meisten Inselgemeinden die Kurkarte heute nennen, beim Verlassen der Fähre und können alle Vergünstigungen sofort nutzen, da die Bezahlung der Kurtaxe sicher erfolgen wird. Beherbergungsbetriebe sind in diesem Fall nicht in die Erhebung der Kurabgabe eingebunden und müssen keine Meldebögen ausfüllen.

Wer mit dem eigenen Schiff oder dem Flugzeug anreist, erhält die Kurkarte beim Hafenmeister oder am Flughafen. Bezahlen können Inselgäste ihre Kurtaxe jederzeit am Schalter oder einem Automaten. Die Kontrolle der Bezahlung durch den Fährbetrieb bewirkt, dass auch Nutzer von Wohnmobilen die Kurtaxe in jedem Fall bezahlen.

Kurtaxenerhebung über den Beherbergungsbetrieb

Auf dem Festland oder auf mit diesem durch eine Brücke verbundenen Inseln kassiert üblicherweise der Beherbergungsbetrieb die Kurtaxe im Auftrag der Gemeinde. Bei einem Wohnmobil-Urlaub übernimmt der Campingplatzbetreiber diese Aufgabe.

Entrichten einer Kurtaxe

Falls der Urlauber sein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, ist er selbst für die Bezahlung der Kurtaxe verantwortlich und muss sich dazu in die Kurverwaltung begeben. Eine wirksame Kontrolle ist jedoch nicht möglich, so dass Wohnmobilfahrer die Bezahlung der Kurabgabe umgehen können, falls sie keine Kureinrichtungen nutzen.

Die Bettensteuer

Eine Bettensteuer fällt für Wohnmobilfahrer in einigen Großstädten ohnehin nicht an, da die entsprechenden Satzungen den Verzicht auf die Steuererhebung für Campingplätze vorsehen. Wen die besuchte Stadt eine Bettensteuer auch von Campingurlaubern verlangt, rechnet der Platzbetreiber diese in den Übernachtungspreis ein und führt sie ab.

Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen

Bei Übernachtungen auf öffentlichen Parkplätzen wird bislang noch in keiner Stadt eine Bettensteuer für das im eigenen Wohnmobil mitgeführte Bett fällig. Diese lässt sich ohnehin am einfachsten indirekt über eine Erhöhung der Parkgebühren auf den für Wohnmobile zugelassenen Stellflächen kassieren.


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