CB Funk im Wohnmobil

Mit dem CB Funk (*) im Wohnmobil steht dem Benutzer die einzige kostenfreie Flatrate zur Verfügung, um mit anderen Nutzern in Reichweite Informationen auszutauschen. Vor allem wer mit LKW oder Wohnmobil weite Strecken zurücklegt, verzichtet dabei nicht auf den CB-Funk. Ob Plaudereien gegen die Langeweile, Fragen nach der besten Strecke, Stau- oder Blitzerwarnungen oder die Koordination in der Kolonne, alles kann über Funk in Echtzeit ausgetauscht werden. Dabei hat der Funk gegenüber dem Mobiltelefon noch einen weiteren, wichtigen Vorteil: Er darf während der Fahrt benutzt werden.

Entstehen laufende Kosten?

CB Funk im Wohnmobil
Funkgeräte nach der europäischen CEPT-Norm sind gebührenfrei zu verwenden und müssen nicht angemeldet werden. Legal genutzt werden können in Deutschland 80 Funkkanäle in den Frequenzen zwischen 26.565 MHz und 27.405 MHz. Die Kanäle 1 bis 40 sind dabei CEPT-zertifiziert und können EU-weit genutzt werden, während die Kanäle 41 bis 80 ausschließlich in Deutschland und Tschechien zugelassen sind. Auf diesen Kanälen kann unbeschränkt und kostenfrei gefunkt werden, jedoch mit FM-Geräten bei einer maximalen Sendeleistung von vier Watt. Alles darüber Hinausgehende ist illegal.

Die Ausrüstung

Einfache Funkgeräte sind bereits ab circa 70 Euro im Handel erhältlich. Solche Geräte haben dabei die gesetzlich erlaubte Leistung von maximal vier Watt. Für Wohnmobil oder LKW eignen sich Geräte, die mit 12 V Gleichstrom betrieben werden. Für einige Geräte wird zusätzlich eine externe Antenne oder ein Netzgerät benötigt, die ab circa 15 Euro erhältlich sind. Das Antennenkabel verbindet Antenne und Funkgerät. Ein sogenanntes S-Meter (*) misst die Feldstärke am Empfangsort und ein Verstärker-Mikrophon kann die Leistung des Mikrophons verstärken.
Selbst gebaute CB Funkgeräte (*) sind in Deutschland nicht zum Betrieb zugelassen. Auch die Verwendung von Leistungsverstärkern, die die Sendeleistung über vier Watt hinaus erhöhen, ist illegal. Vorsicht, ihr Signal kann leicht lokalisiert werden.

Der mobile Einsatz

Funkgeräte, die ab Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, müssen mit E-Kennzeichnung oder CE-Zeichen ausgestattet sein, wenn sie in Fahrzeugen mit Erstzulassung nach Juni 2003 verwendet werden sollen, da sonst die Elektronik des Fahrzeugs beeinträchtigt werden könnte und die Betriebserlaubnis (ABE) erlischt.

Strafmaßnahmen bei illegalen Aktivitäten

Im deutschen Recht gilt, Unwissenheit ist keine Entschuldigung und schützt nicht vor Strafe. Nutzer von CB Funk sind selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten. Messungen der Bundesnetzagentur können illegale Aktivitäten im CB Funk lokalisieren.

Geldbußen und Kosten

Die Einsatzkosten zahlt dabei der Missetäter ebenso wie Geldbußen bei ordnungswidrigem Verhalten. Bei einer Hausdurchsuchung droht der Einzug der gesamten Ausrüstung. Bei einer Verurteilung können weitere Geldstrafen fällig werden.

Wohnmobil Atlas wünscht Ihnen eine angenehme Fahrt!


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