Steuern für Wohnmobile

Steuern für Wohnmobile

Die Steuern für Wohnmobile werden seit dem Jahr 2006 anders besteuert als zuvor, wo die Steuern nach dem Hubraum berechnet wurden. Seitdem werden sie nach dem Gewicht des Fahrzeuges und dem Schadstoffausstoß berechnet. Dies hat besonders für ältere Wohnmobile einige finanzielle Nachteile. Wohnmobile werden ja nicht tagtäglich, sondern nur für verlängerte Wochenenden oder Urlaubsreisen genutzt, sodass in der Regel auch Kfz-Steuern für mindestens einen normalen Pkw pro Wohnmobilnutzer anfallen.

Schadstoffklassen

Wohnmobile werden in insgesamt vier Schadstoffklassen eingestuft. Zur Einstufung benötigen Sie die Emissions-Schlüsselnummer beziehungsweise die Schadstoff-Schlüsselnummer. Diese finden Sie entweder bei älteren Modellen im Fahrzeugschein und bei neueren Modellen in der Zulassungsbescheinigung. Die Schadstoffklassen können Sie nach folgender Tabelle ermitteln:

Schadstoffklasse Emissions Schlüsselnummern
Wohnmobile bis 2800 kg Wohnmobile über 2800 kg
S1 11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 10-12, 30-32, 40-43, 50-53
S2 25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 20-22, 33, 44, 54, 60, 61
S3 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 34, 45, 55, 70, 71
S4 32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 5, 80, 81
S5 74 83, 84
EEV 75 90, 91
Sonstige 00-10, 15, 17, 88, 98 00, 01, 02, 88, 98

Wie hoch sind die Steuern für Wohnmobile?

Befindet sich Ihr Wohnmobil in der Schadstoffklasse 2 oder 3, werden bei einem Gesamtgewicht des Fahrzeuges bis 2.000 kg pro 200 kg 24 Euro an Steuern berechnet. Für jede weitere 200 kg über dem Wert von 2.000 kg kommen noch einmal 10 Euro an Wohnmobilsteuer hinzu. Die jährliche Steuerlast darf insgesamt 1.000 Euro nicht überschreiten.

Welche Steuern gibt es

Günstiger wird es für diejenigen, deren Fahrzeug in der Schadstoffklasse 4 eingruppiert ist. Dies sind meist neuere Wohnmobile. Hier fallen bis 2.000 kg Gesamtgewicht nur 16 Euro pro angefangener 200 kg an. Wenn das Wohnmobil schwerer ist, kommen noch einmal je 200 kg 10 Euro extra dazu. Hier darf die jährliche Steuerlast insgesamt 800 Euro nicht überschreiten.

Viele ältere Wohnmobile werden gar keiner Schadstoffklasse zugezählt, da sie mit keinen Katalysatoren ausgestattet sind und einen dementsprechenden Schadstoffausstoß aufweisen. Hier müssen die Besitzer eines Wohnmobiles bis 2.000 kg Eigengewicht 40 Euro pro angefangener 200 kg zahlen. Ist das Fahrzeug schwerer als 2.000 kg, wiegt aber höchstens 5.000 kg, werden 10 Euro extra pro angefangener 200 kg fällig. Bei einem Gewicht von 5.001 bis 12.000 kg beträgt der Wert 15 Euro pro angefangener 200 kg. Für Wohnmobile ab 12.001 kg Gesamtgewicht berechnet der Fiskus 25 Euro pro angefangener 200 kg. Wenn Ihr Fahrzeug also beispielsweise 12.100 kg wiegt, müssten Sie dafür 1.100 Euro Wohnmobilsteuer zahlen. Insgesamt wurde aber der zu zahlende Höchstbetrag auch hier auf 1.000 Euro begrenzt.

Schadstoffklasse 4

Wer also ein Fahrzeug mit der Schadstoffklasse 4 fährt, zahlt im Höchstfall 800 Euro an Wohnmobilsteuern. Um diesen Betrag zu erreichen, müsste das Wohnmobil aber ca. 18.000 kg Eigengewicht aufweisen. Hat das Fahrzeug nur ein Gewicht von 2.000 kg, werden gerade einmal 160 Euro an Wohnmobilsteuern fällig. Sie sehen also, dass die Besitzer neuer Wohnmobile steuerlich wesentlich günstiger gestellt sind als die Nutzer älterer Fahrzeuge.

Sinn und Zweck

Sinn und Zweck der steuerlichen Besserstellung ist es natürlich, dass die Nutzer älterer Wohnmobile einen steuerlichen Anreiz erhalten, auf ein neues Wohnmobil umzusteigen. In den meisten Fällen sparen die Wohnmobilbesitzer auch beim Kraftstoffverbrauch deutlich ein, was vielleicht auch manche zu der Überlegung bringt, sich ein neues Fahrzeug zuzulegen, welches zudem wesentlich umweltfreundlicher ist. Dieses dürfte auch keine Probleme in den neu eingerichteten Umweltzonen haben, die mit älteren Wohnmobilen teilweise gar nicht mehr befahren werden dürfen.

All diese Aspekte sollen Ihnen verdeutlichen, dass es sich durchaus lohnt, ein neues oder zumindest neueres Wohnmobil zu erwerben. Auch der Komfort ist in den modernere Wohnmobilen meist viel höher als in den älteren Modellen. Steigen Sie deshalb – wenn es Ihnen finanziell irgendwie möglich ist – auf ein neueres Wohnmobil um, welches – wenn möglich – der Schadstoffklasse 4 oder mindestens 2 beziehungsweise 3 entspricht. Somit können Sie schon einige Euro an Wohnmobilsteuern sparen und der Spritverbrauch dürfte auch geringer ausfallen.

Wohnmobil-Oldtimer

Für Wohnmobile mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro je Jahr.