TÜV-Prüfung beim Wohnmobil

Tüv-Prüfung Wohnmobil

TÜV-Prüfung Wohnmobilen und Fristen

Wie auch bei herkömmlichen PKW gilt für Wohnmobilhalter die Pflicht, die Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen, um zum Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr berechtigt zu sein und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Prüfung und Fristen bei Wohnmobilen müssen eingehalten werden.

Grundsätzliche Fristen und Regelungen

Nach den gesetzlichen Reglungen sind die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen gem. §29 StVZO verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung und die Teiluntersuchung Abgas durchzuführen. Wie auch bei PKW gelten für Wohnmobile bestimmte Fristen, innerhalb derer der Wohnmobilhalter sein Fahrzeug beim TÜV vorzuführen hat. Die genaue Frist bestimmt sich dabei nach dem Gewicht des Fahrzeugs.

Tüv Wohnmobil wie oft?

  • bis 3,5 t beträgt die Frist 36 Monate bis zur ersten Untersuchung, danach gilt die Frist von 24 Monaten
  • Bei einem Gewicht über 3,5 t bis 7,5 t ist die Frist bis zur ersten Haupt- und Abgasuntersuchung 24 Monate und danach für jede Prüfung ebenso 24 Monate. Zudem gilt für Fahrzeuge ab dem 6. Jahr die Frist von 12 Monaten zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen
  • Wohnmobile mit einem Gewicht von über 7,5 t sind nach 12 Monaten zur ersten Untersuchung vorzuführen und im Anschluss ebenso innerhalb von 12 Monaten erneut zu überprüfen.
  • Zudem ist noch die Besonderheit von Wohnmobilen über 3,5 t Gesamtgewicht und Dieselmotor zu beachten, dass bei diesen alle 12 Monate die Abgasuntersuchung durchzuführen ist.

Wohnmobile über 7,5 t

Bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t ist die bisher geforderte Sicherheitsprüfung weggefallen, sodass angebrachte SP-Schilder und Prüfmarken von den Wohnmobilen entfernt werden können.

Neuerungen seit dem 01.07.2013

Seit dem 01.07.2013 haben sich für die Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV diverse Regelungen geändert, die auch für Wohnmobilhalter relevant sind:

  • Die Fälligkeitsdatierung wurde aufgehoben. Das bedeutet konkret, dass bei verspäteter Vorführung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung die Frist ab dem Monat der tatsächlichen Vorführung zu laufen beginnt. Vormals hatte die Frist im Rahmen der Rückdatierung ab dem Monat zu laufen begonnen, in dem die Hauptuntersuchung hätte stattfinden müssen.
  • Ergänzungsuntersuchung bei Verspätung: Wird die Frist zur Untersuchung durch den Fahrzeughalter um mehr als zwei Monate überzogen, muss eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt werden. Diesen erhöhten Aufwand muss der Kunde mit dem 1,2-fachen der üblichen Gebühr bezahlen
  • Probefahrt: Zukünftig sind die Prüfer verpflichtet eine Probefahrt mit dem Fahrzeug durchzuführen, um erste Untersuchungspunkte der Prüfung abdecken zu können und bestimmte Fahrzeugeinrichtungen zu überprüfen
  • Reduzierter Ermessensspielraum beim Prüfer: Künftig wird durch den eingeführten Mangelbaum mit einer 4000 Punkte umfassenden Liste geprüft, die für jeden Fahrzeugtyp feste Mängel und deren Einstufungsmöglichkeiten vorgibt, sodass der Prüfer nicht mehr den Entscheidungsspielraum besitzt wie vormals

Ist die Wohnmobil Gasprüfung Pflicht?

Die Gasprüfung bei Wohnmobilen ist vom 01.01.2020 bis 01.01.2023 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die Pflicht zur Gasprüfung ist temporär ausgesetzt. Dennoch sollte eine Prüfung der Gasanlage aus Gründen der Sicherheit regelmäßig alle 2 Jahre erfolgen.

 

Wohnmobil Atlas wünscht Ihnen allzeit eine angenehme Fahrt!