Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht für Wohnmobile

In den letzten Wintern wurden Autofahrer durch viele Meldungen über eine Winterreifenpflicht zur Nutzung von Winterreifen verunsichert. Eine explizite Winterreifenpflicht auch für Wohnmobile wurde für Deutschland jedoch gar nicht eingeführt, sondern eine Formulierung in die Straßenverkehrsordnung eingefügt, die von geeigneter Bereifung für jede Witterung handelt.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Die Regelung gilt auch für Wohnmobile. Betroffen sind sogar LKW und Busse, obwohl es bisher für diese Fahrzeuge gar keine speziellen Winterreifen gab. Ab 2012 verspricht die Reifenindustrie jedoch entsprechend zu reagieren und geeignete Reifen anzubieten. Worauf ist man als Eigner eines Reisemobils nun tatsächlich festgelegt und welche Eigenschaften müssen die Reifen für den Winterbetrieb erfüllen?

Winterreifen: Regelung in Deutschland

Eine Winterbereifung besteht aus einem grobstolligen Profil mit großen Zwischenräumen. Sie dienen der Verdrängung von Wasser und Matsch. Für guten Grip auf Eis und Schnee sind zahlreiche kleine Einschnitte, die sogenannten Lamellen, auf der Lauffläche der Blockprofile angebracht. Sie Krallen sich mit ihren Kanten an den jeweiligen Untergrund regelrecht an. Die Gummimischung dieser Winterreifen ist an der Lauffläche mit besonderen Weichmachern behandelt.

Wann Winterreifen erneuern?

Das Material bleibt auch bei geringen Temperaturen geschmeidig und versteift nicht. Die enthaltenen Weichmacher werden nach etwa 6 Jahren durch Ausdünstung unbrauchbar. Die Reifen sollen daher nach spätestens 6 Jahren erneuert werden, selbst wenn sie noch genügend Profiltiefe besitzen. Sie verlieren durch die Verhärtung ihre gewünschten Eigenschaften. Fachleute empfehlen eine minimale Profitiefe von 4 mm als Verschleißgrenze und Signal für neue Reifen.

Winterreifenpflicht in Deutschland

Auf der Fahrt mit dem Reisemobil innerhalb Europas sind Winterreifen immer eine gute Wahl. Obwohl man in Europa stets auf einheitliche Regelungen und Gesetze drängt, ist ausgerechnet auf diesem Gebiet ein enormes Durcheinander entstanden.

Winterreifenpflicht im Ausland

Fast jeder europäische Mitgliedsstaat hat eine eigene oder gar keine Regelung zur Winterreifenpflicht. Viele Vorschriften ähneln sich, manchmal sind sogar Spikes erlaubt. Wer mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, kann jedoch nicht bei jedem Grenzübertritt die Bereifung anpassen. Eine für alle Mitgliedsländer zulässige Ausrüstung ist daher für Wohnmobile sinnvoll und sollte bei jeder Reise außerhalb des Hochsommers an Bord sein. Alpenpässe sind häufig bereits im September bereits tief verschneit.

Der Winterreifen

Die Bereifung muss die Kennzeichnung als M+S tragen und darüber hinaus sollte das Schneeflockensymbol vorhanden sein. So gekennzeichnete Reifen sind auf nasser Straße und winterlichen Bedingungen in ganz Europa zugelassen und wichtig für die eigene Sicherheit.

Schneeketten

Darüber hinaus sollte ein Satz Schneeketten mitgeführt werden, wenn die Reiseroute Berge beinhaltet. Schneeketten sind für zahlreiche Straßen in Österreich, Schweiz und Frankreich vorgeschrieben. Auch Deutschland hat einige solche Gebote ausgeschildert. Ohne Schneeketten dürfen diese Regionen nicht befahren werden.


Wohnmobil Atlas wünscht Ihnen allzeit eine angenehme Fahrt!