Saisonkennzeichen für Oldtimer erlaubt

Oldtimer-Besitzer können ein Saisonkennzeichen beantragen

Ein Wohnmobil begleitet seinen Besitzer oft lange Zeit, manchmal ein ganzes Leben. Viele Besitzer älterer Campingvehikel bekommen allerdings die Nachteile eines älteren Fahrzeugs in Form von hohen Steuern und Durchfahrtsbeschränkungen zu spüren. Abhilfe kann hier die Beantragung eines H-Kennzeichens schaffen. Gute Nachrichten für Oldtimer-Fans: Der Bundesrat hat nun der Vergabe von Saisonkennzeichen zugestimmt – Oldtimer-Besitzer dürfen sich nun über erhebliche Steuersparnisse freuen!

Was ist ein Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen darf ein Fahrzeug nur innerhalb eines bestimmten, vom Halter festgelegten Zeitraum am Straßenverkehr teilnehmen. Außerhalb der Geltungsdauer eines Saisonkennzeichens (Ruhezeitraum) gilt ein absolutes Park- und Fahrverbot auf öffentlichen Straßen.

Saisonkennzeichen für Oldtimer erlaubt

Saisonkennzeichen sorgt für Steuerersparnis

Saisonkennzeichen für Oldtimer erlaubt. Demnächst dürfen Oldtimer-Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen haben, auch mit einem Saisonkennzeichen unterwegs sein. Das heißt, dass die Fahrzeuge nur für wenige Monate angemeldet werden können. Jene Informationen wurden bereits vom „Verband der Automobilindustrie“ (kurz: VDA) mitgeteilt.

Steuern und Versicherung sparen

Bislang war die Kombination von Saisonkennzeichen und Oldtimer-Kennzeichen unzulässig. Nun sollen aber die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Fahrzeug-Zulassungsverordnungen dahingehend geändert werden, sodass all jene, die ihren Oldtimer nur für wenige Monate anmelden möchten, ein Saisonkennzeichen bekommen. Ein kleiner Wehrmutstropfen: Für das Saisonkennzeichen gilt aber der normale Steuersatz, der mitunter teurer ist, da er sich an den Schadstoffausstoß orientiert.

De Rosa glaubt an ein Erfolgsmodell

Mario De Rosa ist Vorsitzender der „Initiative Kulturgut Mobilität“ und weiß, dass nun ein langjähriger Wunsch erfüllt wurde. Die Initiative – eine Lobby-Vereinigung für Oldtimer-Fahrer – setzt sich bereits seit Jahren für Saisonkennzeichen ein. „Die Leute haben nicht verstanden, warum sie das ganze Jahr für ein Fahrzeug bezahlen sollen, wenn sie es nur wenige Monate nutzen“, so De Rosa.

Das Erfolgsmodel

„Ich bin mir sicher, dass sich die Saisonkennzeichen schnell verbreiten werden, sodass man von einem Erfolgsmodell sprechen kann“, ist der Vorsitzende überzeugt. Er weiß, dass Oldtimer-Besitzer nur dann mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind, wenn auch die Jahreszeit passt. Beginnt der Herbst, werden die Oldtimer überwintert. Zeigen sich die ersten Sonnenstrahlen, wird das Fahrzeug aus der Garage geholt. Die KFZ-Steuer musste bislang dennoch für das gesamte Jahr bezahlt werden.

In Deutschland gibt es 790.000 angemeldete Oldtimer

Die Zahlen zeigen, dass immer mehr Menschen einen Oldtimer besitzen. 2016 waren rund 790.000 Oldtimer angemeldet – Rekord! Bislang wurden H-Kennzeichen aber nur von der KFZ-Zulassungsbehörde ausgegeben, wenn das Fahrzeug für das gesamte Jahr angemeldet wurde.

Saisonkennzeichen für Oldtimer erlaubt

Wann erhalte ich ein H-Kennzeichen

Damit Besitzer ein Sonderkennzeichen erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem unverbastelten Zustand befinden. Der Steuerbetrag beläuft sich auf 191 Euro/Jahr. Das ist vor allem für jene Besitzer attraktiv, die einen hubraumstarken Klassiker fahren. Würden sie sich nicht für das H-Kennzeichen entscheiden, müssten sie eine deutlich höhere KFZ-Steuer entrichten. Zudem dürfen Fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen haben, in die Umweltzonen der Großstädte einfahren.

Saisonkennzeichen Kfz Steuer

Das Saisonkennzeichen bietet Fahrzeughalterinnen und -haltern in Deutschland eine sinnvolle Möglichkeit, Kosten zu senken, insbesondere wenn das betreffende Fahrzeug in bestimmten Monaten des Jahres genutzt wird und in den übrigen Monaten abgemeldet ist. Grundlage dieses Kennzeichens ist die zeitliche Begrenzung der Zulassung auf einen festgelegten Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres. Im Gegensatz zum ganzjährigen Kennzeichen entfällt die Steuerpflicht während der Monate, in denen das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt oder auch nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Die monatliche bzw. zeitliche Begrenzung der Nutzung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer.

Die Erhebung der KFZ-Steuer erfolgt in Deutschland grundsätzlich als jährliche Abgabe, die Fahrzeughalterinnen und -halter dem Bund oder den zuständigen Behördengremien gegenüber entrichten müssen. Wird ein Saisonkennzeichen genutzt, erfolgt die Besteuerung jedoch nicht für das komplette Kalenderjahr, sondern ausschließlich für den festgelegten Nutzungszeitraum. Ist das Fahrzeug außerhalb dieses Zeitraums außerhalb des Verkehrs zugelassen oder abgemeldet, entfällt die Steuerpflicht entsprechend. Die konkrete steuerliche Belastung richtet sich nach der Länge des zugelassenen Nutzungszeitraums sowie nach weiteren relevanten Faktoren wie Emissionswerten, Motorgröße und Fahrzeugtyp. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Berechnung der Steuer auf der Grundlage der im Fahrzeugbrief bzw. in den amtlichen Unterlagen vermerkten Daten erfolgt und durch die zuständige Behörde bestätigt wird.

Für potenzielle Antragsteller bietet sich damit eine klare Kostenoptimierung, sofern die Nutzung des Fahrzeuges stark saisonabhängig ist. Cabriolets, Motorräder, Wohnwagen und ähnliche Fahrzeuge mit deutlicher Nutzungsspitze in bestimmten Monaten profitieren typischerweise von einem Saisonkennzeichen. Die Einsparungen ergeben sich daraus, dass weder Versicherungskosten noch Kraftfahrzeugsteuer für die Monate anfallen, in denen das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Der Antragsteller sollte jedoch sorgfältig prüfen, ob die tatsächliche Nutzung innerhalb des beantragten Zeitraums liegt, da eine falsche Angabe oder eine unzutreffende Zeiteinteilung zu Nachforderungen oder Rückforderungen führen kann.

Der Prozess zur Beantragung eines Saisonkennzeichens erfolgt in der Regel über die Zulassungsstelle der Gemeinde oder Stadt, in der der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Benötigt werden typischerweise der Personalausweis oder Reisepass, der Fahrzeugbrief bzw. die Fahrzeugpapiere, der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung sowie Hinweise zur gewünschten Nutzungsdauer (z. B. Beginn- und Enddatum des Nutzungszeitraums). In manchen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzlich eine Bescheinigung der Versicherung oder eine Bestätigung der technischen Prüfinstanz vorzulegen. Die Gebühren variieren je nach Region und können neben der Fahrzeugsteuerminderung auch Verwaltungsgebühren für die Änderung der Zulassung umfassen.

Es ist ratsam, vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Diese sollte neben der potenziellen Ersparnis bei der Steuer auch die Versicherungskosten, mögliche zusätzliche Gebühren sowie den administrativen Aufwand berücksichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass nach Ablauf des festgelegten Nutzungszeitraums eine Abmeldung oder eine erneute Zulassungsentscheidung erforderlich sein kann, sofern der Fahrzeughalter weiterhin eine saisonale Nutzung beabsichtigt. In diesem Fall können die Modalitäten der Steuerberechnung neu bewertet und angepasst werden.

Schließlich gilt: Ein Saisonkennzeichen bietet eine praktikable Lösung für Fahrzeuge mit klar definiertem saisonalem Nutzungsverhalten. Die Reduktion der Steuerlast auf die tatsächlich genutzten Monate setzt eine korrekte Angabe der Nutzungszeit voraus und erfordert eine sorgfältige Planung sowie eine rechtzeitige Antragstellung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Durch eine vorausschauende Vorgehensweise lassen sich sowohl Kosten als auch Verwaltungsaufwand effizient steuern und eine rechtssichere Nutzung des Saisonkennzeichens sicherstellen.

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